In der Anwaltschaft in Deutschland hat ein Wendepunkt stattgefunden. Für die älteren Generationen beruhte die gesamte juristische Arbeit ausschließlich auf der manuellen Bearbeitung von Dokumenten, menschlichem Fachwissen und zeitaufwändiger Recherche. Diese Grundlage ist zwar nicht verschwunden, wird aber derzeit neu gestaltet. Es gibt spezialisierte Softwaretools, die mittlerweile in vielen deutschen Anwaltskanzleien eingesetzt werden, um Aufgaben zu bewältigen, die früher einen erheblichen Zeitaufwand für die Anwälte bedeuteten.
Diese strukturelle Entwicklung in der Anwaltschaft wirkt sich darauf aus, wie Anwaltskanzleien ihre Dienstleistungen nun abrechnen, ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen und ihre Mandantenbeziehungen verwalten. Gleichzeitig ist ein neuer und weitreichender Rechtsrahmen, der sogenannte EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, in Kraft getreten. Dieser verpflichtet Kanzleien, die bestimmte Technologien in ihrem Betrieb einsetzen, zur formellen Einhaltung der damit verbundenen Auflagen.
Die deutschen Anwaltskanzleien befinden sich genau in der Mitte dieser beiden Trends. Sie können erheblich von der Einführung dieser Tools profitieren. Sollten sie diese jedoch nicht korrekt verwalten, drohen ihnen reale rechtliche und berufliche Konsequenzen.
Was ändert sich tatsächlich in der deutschen Rechtspraxis?
Um zu verstehen, worum es hier geht, ist es hilfreich, konkret zu betrachten, was diese technologischen Hilfsmittel in einer Anwaltskanzlei tatsächlich leisten.
Die Vertragsprüfung ist eine der häufigsten Anwendungen. Anstatt dass ein Anwalt einen 200-seitigen Vertrag Klausel für Klausel durchliest, kann ein Software-Tool das Dokument scannen, Klauseln identifizieren, die vom Standardwortlaut abweichen, fehlende Bestimmungen markieren und Abschnitte hervorheben, die rechtliche oder wirtschaftliche Risiken bergen. Der Anwalt prüft dann diese markierten Abschnitte, anstatt das gesamte Dokument von Grund auf neu durchzugehen.
Auch die juristische Recherche hat sich verändert. Es gibt mittlerweile Plattformen, die innerhalb von Sekunden relevante Rechtsprechung, gesetzliche Bestimmungen und Kommentare abrufen können, wobei sie auf große Datenbanken zurückgreifen, die kein Einzelner in angemessener Zeit manuell durchsuchen könnte.
Die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist ein weiterer wachsender Bereich. Kanzleien, die Mandanten in stark regulierten Branchen wie Finanzdienstleistungen, Pharmazie und Datenschutz beraten, nutzen Tools, die Änderungen in der Gesetzgebung und in behördlichen Leitlinien verfolgen und die Kanzlei benachrichtigen, wenn sich etwas Relevantes geändert hat.
Im Bereich der Prozessführung nutzen einige Kanzleien mittlerweile Systeme, die frühere Gerichtsentscheidungen analysieren, um einen statistischen Überblick darüber zu geben, wie ähnliche Fälle entschieden wurden, welche Argumente erfolgreich waren und welche Ergebnisse statistisch gesehen wahrscheinlicher sind.
Keines dieser Tools trifft rechtliche Entscheidungen. Sie liefern Ergebnisse, die Anwälte dann interpretieren, hinterfragen und auf deren Grundlage sie handeln. Diese Unterscheidung ist sowohl aus beruflicher Sicht als auch im Hinblick auf die neue Verordnung von Bedeutung.
Wo deutsche Anwaltskanzleien davon profitieren können
Mehr Arbeit bewältigen, ohne dass die Kosten entsprechend steigen
Anwaltskanzleien arbeiten traditionell nach einem Modell, bei dem mehr Arbeit mehr Arbeitsstunden erfordert und mehr Arbeitsstunden wiederum mehr Personal erfordern. Technologische Hilfsmittel verändern dieses Verhältnis. Aufgaben, für die früher ein Team von Mitarbeitern bis tief in die Nacht arbeiten musste, bevor eine Transaktion abgeschlossen werden konnte, lassen sich nun schneller und mit weniger Personal bewältigen.
Dies hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Kanzlei. Es hat auch Auswirkungen darauf, wie Kanzleien um Mandanten konkurrieren. Eine Kanzlei, die eine gründliche Vertragsanalyse zu geringeren Kosten anbieten oder die Due Diligence schneller abschließen kann als ein Wettbewerber, hat einen echten wirtschaftlichen Vorteil.
Verringerung des Fehlerrisikos bei Arbeiten mit hohem Arbeitsaufkommen
Bei umfangreichen Transaktionen müssen unter Umständen Hunderte von Dokumenten anhand einer Checkliste mit rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen geprüft werden. Menschliche Prüfer, die unter Zeitdruck arbeiten, übersehen gelegentlich Dinge. Softwaretools kennen weder Ermüdung noch Ablenkung.
Das bedeutet nicht, dass diese Tools unfehlbar sind. Auch ihnen können Dinge entgehen, und ihre Ergebnisse müssen stets von einem qualifizierten Juristen überprüft werden. Als eine Stufe im Prüfungsprozess bieten sie jedoch einen echten Mehrwert, indem sie das Risiko verringern, dass etwas Wichtiges übersehen wird.
Unseren Kunden einen zukunftsorientierteren Service bieten
Insbesondere Unternehmenskunden suchen zunehmend nach Rechtsberatern, die ihnen helfen, Probleme zu antizipieren, anstatt erst im Nachhinein darauf zu reagieren. Mithilfe von Datenanalyse-Tools können Kanzleien Trends bei der Durchsetzung von Vorschriften verfolgen, Muster bei wirtschaftlichen Streitigkeiten beobachten und aufkommende Risikobereiche erkennen, bevor sie für einen Mandanten zu einem konkreten Problem werden.
Dies verändert die Art der Rechtsberatungsbeziehung. Anstatt darauf zu warten, dass ein Mandant ein Problem vorbringt, können Kanzleien auf der Grundlage der Daten proaktiv auf Bedenken hinweisen.
Im Wettbewerb auf einem Markt, auf dem es auf Schnelligkeit und Präzision ankommt
Der deutsche Rechtsmarkt ist anspruchsvoll. Große Mandanten verfügen über eigene Rechtsabteilungen, die immer kompetenter werden, und erwarten von externen Anwälten, dass diese einen echten Mehrwert bieten. Kanzleien, die schnellere Bearbeitungszeiten, gleichbleibende Qualität und datengestützte Analysen vorweisen können, sind im Wettbewerb um Mandate besser aufgestellt.
Die Risiken, die Unternehmen ernst nehmen müssen
Vertraulichkeit gegenüber Kunden und Datenschutz
Das deutsche Recht schreibt einige der strengsten Datenschutzpflichten in Europa vor. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt EU-weit, doch Deutschland verfügt zudem über eigene nationale Datenschutzvorschriften. Hinzu kommt, dass Rechtsanwälte an das Anwaltsgeheimnis gebunden sind, das für das Mandatsverhältnis von grundlegender Bedeutung ist.
Wenn Mandantenunterlagen zur Analyse auf eine Softwareplattform eines Drittanbieters hochgeladen werden, stellen sich sofort Fragen. Wo werden diese Daten gespeichert? Wer hat Zugriff darauf? Werden sie außerhalb Deutschlands oder außerhalb der EU übertragen? Können sie vom Plattformanbieter für andere Zwecke genutzt werden?
Das sind keine theoretischen Fragen. Es sind Fragen, die jede Kanzlei beantworten können muss, bevor sie Mandanteninformationen in ein Technologie-Tool einspeist. Fehler in diesem Bereich können zu behördlichen Sanktionen und schwerwiegendem Reputationsschaden führen.
Wenn ein Tool seine Schlussfolgerungen nicht erklären kann
Manche Softwaretools liefern Ergebnisse, ohne klar zu erläutern, wie sie zu diesen Schlussfolgerungen gelangt sind. So kann beispielsweise eine Risikobewertung für einen Vertrag angezeigt werden, ohne dass aufgeschlüsselt wird, welche Faktoren dazu beigetragen haben.
Dies stellt Anwälte vor ein praktisches Problem. Ein Anwalt, der einen Mandanten auf der Grundlage der Ergebnisse eines Tools berät, muss dennoch in der Lage sein, die Gründe für diese Beratung zu erläutern. Die berufliche Verantwortung geht nicht auf die Software über. Wird die Beratung später in Frage gestellt, ist der Anwalt rechenschaftspflichtig, nicht das Tool.
Kanzleien müssen daher bei der Auswahl der von ihnen verwendeten Tools selektiv vorgehen und sicherstellen, dass die Ergebnisse angemessen erklärt und begründet werden können.
Wer ist verantwortlich, wenn etwas schiefgeht?
Wenn ein Tool zur Vertragsprüfung ein erhebliches Risiko nicht aufzeigt und sich ein Anwalt auf die Ergebnisse des Tools verlässt, ohne das Problem selbstständig zu erkennen, werden Haftungsfragen kompliziert. Dem Mandanten ist ein Schaden entstanden. Der Anwalt hat ein Tool verwendet. Das Tool hat unzureichende Ergebnisse geliefert. Nach deutschem Berufsrecht trägt der Anwalt die Verantwortung für die Qualität der Rechtsberatung, unabhängig davon, welche Tools bei deren Erstellung zum Einsatz kamen.
Das bedeutet, dass technologische Tools die berufliche Haftung nicht mindern. Sie können sogar neue Haftungsrisiken schaffen, wenn Kanzleien keine klaren Verfahren dafür haben, wie Ergebnisse überprüft und validiert werden, bevor man sich darauf verlässt.
Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz: Der Rahmen, an den sich Unternehmen halten müssen
Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz trat im Jahr 2024 in Kraft, wobei die Verpflichtungen über die kommenden zwei Jahre schrittweise eingeführt werden. Es gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, und legt verbindliche Vorschriften für Unternehmen fest, die bestimmte Kategorien von Technologiesystemen entwickeln oder nutzen.
Die Vorschriften basieren zudem auf einem abgestuften Ansatz, wobei Systeme, die das größte Risiko für die Rechte, die Sicherheit und den Zugang der Menschen zur Justiz darstellen, den strengsten Anforderungen unterliegen. Systeme, die das Risikoprofil minimieren, unterliegen oft weniger strengen Auflagen.
Legal-Tech-Tools, die in Bereichen wie der Strafverfolgung, der Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder jeglicher Art von gerichtlichen Entscheidungen eingesetzt werden, werden im Rahmen der Vorschriften wahrscheinlich als risikoreich eingestuft. Dies fällt unter die Kategorie, die den Unternehmen die größte Compliance-Belastung auferlegt.
Was die Einstufung als „hohes Risiko“ in der Praxis bedeutet
Unternehmen, die risikoreiche Systeme einsetzen, müssen einen formellen Risikomanagementprozess einführen. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Maßnahme. Vielmehr ist eine fortlaufende Bewertung erforderlich, wie das System funktioniert, welche Risiken es verursacht und wie diese Risiken während der gesamten Nutzungsdauer des Systems gesteuert werden.
Eine detaillierte Dokumentation ist erforderlich. Unternehmen müssen nachweisen können, auf welchen Daten das System trainiert oder konfiguriert wurde, wie es seine Ergebnisse erzeugt und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass diese Ergebnisse korrekt und unvoreingenommen sind. Diese Dokumentation muss gepflegt werden und für behördliche Prüfungen zur Verfügung stehen.
Die Nutzung des Systems muss durch menschliche Aufsicht begleitet werden. Rechtsanwälte müssen die Kontrolle über Entscheidungen behalten. Systeme müssen so eingerichtet sein, dass qualifizierte Fachkräfte alle Ergebnisse überprüfen, deren Grundlage nachvollziehen und sie bei Bedarf außer Kraft setzen können. Ein System, das lediglich eine Antwort liefert, auf die die Kanzlei dann ohne sinnvolle Überprüfung reagiert, erfüllt nicht die von der Verordnung geforderten Standards.
Die Datenqualität ist im Rahmen der Verordnung von Bedeutung. Systeme müssen auf der Grundlage genauer, repräsentativer und ausreichend umfassender Daten arbeiten. Sind die Daten verzerrt, unvollständig oder veraltet, spiegeln die Ergebnisse des Systems diese Mängel wider. Die Kanzleien tragen die Verantwortung dafür, dass die von ihnen verwendeten Tools diese Standards erfüllen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Kanzleien müssen zunächst eine Bestandsaufnahme aller derzeit eingesetzten technologischen Hilfsmittel vornehmen. Dies hilft oft dabei, festzustellen, in welche Kategorie diese gemäß der Verordnung fallen und welche Verpflichtungen damit verbunden sind.
Interne Richtlinien zur Nutzung dieser Technologien müssen klarer formuliert und durchsetzbar sein. Jeder Mitarbeiter der Kanzlei, der das Tool in seiner juristischen Tätigkeit nutzt, muss verstehen, was dieses Tool leisten kann und wozu die von der Kanzlei erstellten Dokumente dienen.
Compliance ist eine fortlaufende Verpflichtung und kein Projekt mit einem festen Enddatum. Da die Technologieentwickler und die regulatorischen Richtlinien ständig aktualisiert werden, müssen Kanzleien ihre Verfahren entsprechend anpassen.
Fazit
Technologische Hilfsmittel sind mittlerweile fester Bestandteil der seriösen Rechtspraxis in Deutschland. Die Effizienzgewinne sind real, die Wettbewerbsvorteile sind erheblich und die Qualitätsverbesserungen bei der Bearbeitung großer Fallmengen sind gut dokumentiert. Kanzleien, die diese Hilfsmittel gänzlich ablehnen, werden sich im Nachteil befinden.
Doch die mit ihrer Nutzung verbundenen Verpflichtungen sind ebenso real. Datenschutz, berufliche Rechenschaftspflicht und nun auch die formelle Einhaltung der Vorschriften des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz erfordern von den Kanzleien, dass sie mit diesen Hilfsmitteln umsichtig und strukturiert umgehen.
Erfolgreich in diesem Umfeld werden jene Kanzleien sein, die Technologie verantwortungsbewusst integrieren, eine angemessene menschliche Aufsicht gewährleisten und Compliance als beruflichen Standard und nicht als administrativen Aufwand betrachten.